Mit der am späten Abend des 24. Februar 2021 veröffentlichten „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (11. BayIfSMV) werden werden nicht nur Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen und Baumärkte zum 01. März 2021 geöffnet. Auch dürfen ab 01. März 2021 nicht nur FrisörInnen wieder ihre Dienstleistungen anbieten, sondern es dürfen am 01. März auch „im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand- , Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden“ (Quelle: Änderungsverordnung vom 24.02.2021, Hervorhebung von mir). „Bayern: Baumärkte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Blumenläden öffnen am 01. März 2021, ebenso Pediküre, Maniküre, Gesichts- und Nagelpflege – Shiatsu-Praxen leider nicht“ weiterlesen
11. Bayerische Infektionsschutzverordnung an Beschlüsse von Bund und Ländern angepasst
[Update 25.02.2021] Am 24.02.2021 wurde erneut eine „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ veröffentlicht. Weitere Infos zu den zusätzlichen Öffnungen finden Sie hier [/Update]
Mit der am Freitag, 12. Februar 2021 veröffentlichten „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (11. BayIfSMV) wurde zum Einen die 11. BayIfSMV an die am 10. Februar 2021 erfolgten Beschlüsse von Bund und Ländern angepasst (inkl. der Öffnung von Frisörsalons ab 01. März 2021).
Zum Anderen wurde die nächtliche Ausgangssperre in Bayern um eine Stunde verkürzt (auf 22 Uhr bis 05 Uhr) und auf die Landkreise und kreisfreie Städte beschränkt, deren 7-Tage-Inzidenz „auch nur an einem Tag innerhalb der letzten sieben Tage den Wert von 100 überschritten hat“.
Zum 22. Februar treten dann weitere Änderungen im Bereich der Schulen (vgl. § 18 der 11. BayIfSMV), in den Kindertagesstätten (vgl. § 19 der 11. BayIfSMV) sowie bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, der außerschulischen Bildung, den Musikschulen und den Fahrschulen (vgl. § 20 der 11. BayIfSMV) in Kraft.
Ein Jahr SARS-CoV-2 im Landkreis München: 200 Coronatote und 10.607 bestätigte Infektionsfälle
Heute vor einem Jahr, am 04. Februar 2020 wurde im Landkreis München der erste bestätigte Infektionsfall gemeldet. Stand heute (04. Februar 2021) 10 Uhr sind es 10.607 bestätigte Infektionsfälle und 200 Menschen, die an oder mit Corona gestorben sind.
3,03 % der EinwohnerInnen des Landkreises München sind somit innerhalb eines Jahres mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infiziert worden, durchschnittlich knapp 29 pro Tag.

Am 26. März 2020 – gestern vor 45 Wochen – wurde im Landkreis München der erste COVID-19-bedingte Todesfall gemeldet. Seitdem sind in jeder Woche im Durchschnitt mehr als 4 Menschen an oder mit COVID-19 gestorben. Tatsächlich sind mehr die Hälfte der Todesfälle (nämlich 104) seit dem 01. November 2020 – also in den letzten 96 Tagen – aufgetreten, mehr als eine Tote oder ein Toter pro Tag.
In Ismaning gab es Stand heute (04. Februar 2021), 10 Uhr 497 bestätigte Infektionsfälle. Das sind etwa 2,87 % der EinwohnerInnen.
Inzidenzwerte sinken, Todeszahlen steigen – ab heute keine Schonfrist für FFP2-Maskenfrist mehr in Bayern – Nach Bund-Länder-Einigung kaum Verschärfung der Regelungen in Bayern
Seit heute ist die Schonfrist in Bezug auf ein Bußgeld bei Verstoß gegen die FFP2-Maskenpflicht vorbei. Wer seit heute morgen in Bayern beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr oder beim Gottesdienst keine FFP2-Maske trägt muss nun mit einem Bußgeld rechnen. Seit der Einführung der [Werbelink:] FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 11. BayIfSMV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (vgl. § 8 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) mit Wirkung vom 18. Januar 2021 und der [Werbelink:] FFP2-Maskenpflicht beim Gottesdienst mit Wirkung vom 21. Janaur 2021 galt bis gestern eine Kulanzfrist: Wer statt mit der geforderten FFP2-Maske nur eine Alltagsmaske trug, musste bis zum 24. Januar 2021 nicht mit einem Bußgeld rechnen. „Inzidenzwerte sinken, Todeszahlen steigen – ab heute keine Schonfrist für FFP2-Maskenfrist mehr in Bayern – Nach Bund-Länder-Einigung kaum Verschärfung der Regelungen in Bayern“ weiterlesen
Ab 18. Januar dürfen keine Weihnachtsbäume mehr verkauft werden – Dafür FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr [Korrektur 16.01.2020]
Ja, so traurig es ist, ab Montag, 18. Januar 2021 dürfen in Bayern keine Weihnachtsbäume mehr vom Einzelhandel verkauft werden. Mit der heute veröffentlichen Verordnung zur Änderung der „Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (11. BayIfSMV) wurde auch die Erlaubnis zum Verkauf aus der 11. BayIfSMV gestrichen. Okay, das tut niemanden weh.
Es gab aber auch wichtige Änderungen. So wurde die bereits angekündigte [Werbelink:] FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der 11. BayIfSMV) und im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (vgl. § 8 Abs. 2 der 11. BayIfSMV) nun in der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verankert. „Ab 18. Januar dürfen keine Weihnachtsbäume mehr verkauft werden – Dafür FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr [Korrektur 16.01.2020]“ weiterlesen
FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.2021 beim Einkaufen und im ÖPNV – [Update 30.01.2021] Corona-Schutzimpfung in Bayern
FFP2-Maskenpflicht ab Montag, 18. Januar 2021 beim Einkaufen und im Öffentlichen Personennahverkehr
So stand die berechtigte Frage im Raum, warum beim Abholen vorbestellter Ware vor dem Laden eine FFP2-Maske für KundInnen und Personal verpflichtend ist, beim Einkaufen im Laden (dort wo es erlaubt ist) und im Bus oder der Bahn eine Alltagsmaske ausreichend ist. Ab Montag, 18. Januar 2021, gilt dann auch hier: [Werbelink:] FFP2-Maske ist Pflicht. Achten Sie beim Kauf einer FFP2-Maske auf das Vorhandensein eines CE-Kennzeichens.
[Eigenwerbung] FFP2-Masken erhalten Sie derzeit noch in meinen Onlineshop auf wir-in-ismaning.de. Weitere Informationen zu den von mir angebotenden FFP2-Masken finden Sie hier. Hier können Sie die FFP2-Masken bestellen. [/Eigenwerbung] „FFP2-Maskenpflicht ab 18.01.2021 beim Einkaufen und im ÖPNV – [Update 30.01.2021] Corona-Schutzimpfung in Bayern“ weiterlesen
[Update 25.02.2021] Geänderte 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun verfügbar – Bayerischer Sonderweg zur 15-km-Regelung nicht nachvollziehbar
[Update 25.02.2021] Am 24.02.2021 wurde erneut eine „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ veröffentlicht. Weitere Infos zu den zusätzlichen Öffnungen finden Sie hier [/Update]
[Update 30.01.2021] Nachdem am Freitag, 15.01.2021, und am Mittwoch, 20.01.2021 bereits Änderungsverordnungen veröffentlicht wurden. wurde am 28. Januar 2021 erneut eine „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ und die Begründung hierzu veröffentlicht. (siehe auch meine Beiträge vom 15. Januar und vom 25. Januar 2021 . Die Änderungen der „Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ durch die drei oben genannten Änderungsverordnungen sind unten markiert (Neuerungen in kursiver Schrift, Streichungen durch Durchstreichung). [/Update] „[Update 25.02.2021] Geänderte 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun verfügbar – Bayerischer Sonderweg zur 15-km-Regelung nicht nachvollziehbar“ weiterlesen
Quasi-Lockdown wird erneut verlängert und minimal verschärft, ab 11. Januar Click&Collect im Einzelhandel erlaubt
Nachdem gestern die RegierungschefInnen von Bund und Ländern beschlossen haben, die Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus bis zu 31. Januar zu verlängern hat heute auch das Bayerische Kabinett („Ministerrat“) getagt und entsprechende Beschlüsse gefasst. Ein Blick auf die Inzidenzwerte und die Belegung der Intensivbetten mit CoronapatientInnen zeigt leider das diese Maßnahmen mehr als notwendig sind. „Quasi-Lockdown wird erneut verlängert und minimal verschärft, ab 11. Januar Click&Collect im Einzelhandel erlaubt“ weiterlesen
[Update 13.01.2021] „Test nicht mehr gültig“ – Vier Tage nach dem COVID-19-Test ist das Testergebnis immer noch nicht in der Corona-Warn-App verfügbar.
[Ursprünglicher Beitrag vom 25.12.2020, ein Update am 13.01.2021 s.u.]
Am Montag, 21. Dezember 2020 habe ich mich im Corona-Test-Zentrum des Landkreis München testen lassen. Ich hatte mich bereits vorher online registriert. Die Warteschlange war relativ lang, aber aufgrund der Abstände hielt sich die Wartezeit doch in Grenzen. Es gibt sicher angenehmere Dinge als einen tiefen Rachenabstrich, aber auch wesentlich unangenehmeres. Alles in allem war das ganze Prozedere unkompliziert und unaufregend und ich war um 09:45 Uhr fertig.
Am Dienstag, 22. Dezember um 05:43 Uhr erhielt ich eine E-Mail mit dem QR-Code zur Registrierung des Tests in der Corona-Warn-App. Knapp zwei Stunden später erhielt ich dann auch das Testergebnis: Negativ. Soweit so gut! Aber nun zur Corona-Warn-App: „[Update 13.01.2021] „Test nicht mehr gültig“ – Vier Tage nach dem COVID-19-Test ist das Testergebnis immer noch nicht in der Corona-Warn-App verfügbar.“ weiterlesen
15.12.2020: Bayerischer Landtag stimmt den am Montag vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen zu
In der heutigen Dringlichkeitssitzung hat der Bayerische Landtag den am Montag (14.12.2020) vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen
mit den Stimmen Fraktionen von CSU und Freien Wählern
bei Enthaltung der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD sowie gegen die Stimme der Fraktionen von Bündnis FDP und AfD
zugestimmt (Quelle: bayern.landtag.de). Hier finden Sie den zugrundliegenden Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CSU und Freien Wählern als PDF-Datei: Landtagsdrucksache 18/12042.