[UPDATE 24.03.2020] LTO: „Doch keine Räumungen in Schleswig-Holstein – Zweitwohnungsbesitzer im Norden dürfen bleiben
Mehrere Zweitwohnungsbesitzer im Norden sind mit ihren Eilanträgen vor Gericht gescheitert. Nun hat ihnen die Landesregierung von sich aus ein Bleiberecht zugesprochen. Jedenfalls für die Bewohner, die schon länger da sind.“ weiterlesen auf LTO.de – ursprünglicher Blogbeitrag [/update] „LTO: Unter Umständen doch Socialdistancing in der Zweitwohnung auf Sylt“ weiterlesen
LTO: Unter Umständen doch Socialdistancing in der Zweitwohnung auf Sylt
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