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Informationen zu Covid-19 / Coronavirus SARS-CoV-2
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Bayern: Am 24.06.2020 wurde die „Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung [(6. BayIfSMV)] und der Einreise-Quarantäneverordnung“ verkündet. Eine nichtamtliche Lesefassung der 6. BayIfSMV, in der die Änderungen eingearbeitet wurden und durch Änderungsmarkierungen ersichtlich sind, wurde von mir erstellt (siehe unten). „Bayern: Verordnung zur Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung“ weiterlesen
Den Bericht auf der Bayerischen Kabinettsitzung finden Sie auf der Website von Bayern.de und hier als PDF-Datei (hier auch als lokale Kopie auf meinem Server). Die Inhalte dieses Berichts sind unten aufgeführt.
Ein Punkt, der sich dort nicht findet, ist das vom Kabinett beschlossene Einreiseverbot für TouristInnen, die sich vor der Einreise, in einer Stadt oder einem Landkreis befanden, bei dem in der Woche vor der Einreise mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 EinwohnerInnen passierten. Dieses Einreise- oder Beherbungsverbot soll durch eine Änderung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) in Kraft treten (vgl. Pressekonferenz: https://www.youtube.com/watch?v=Al8VMbjHGqo). In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine entsprechende Regelung schon länger (vgl. Artikel auf ndr.de). „23.06.2020 – Bericht aus der Bayerischen Kabinettsitzung“ weiterlesen
Bayern: Am 19.06.2020 wurde die „Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV)“ veröffentlicht. Diese gilt vom 22. Juni bis 05. Juli 2020.
Enthalten sind weitere Lockerungen, so ist eine zeitliche Beschränkung für Restaurants, Gaststätten, Biergärten, etc. nicht meht enthalten. Es gelten also wieder die normalen Sperrstunden. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemittelung von Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml und Innenminister Joachim Herrmann.
Heute enthalten die Aktualsieringen zwei gute Nachrichten und eine schlechte Nachricht.
Zuerst die guten Nachrichten:
Nun die schlechte Nachricht:
Den Beitrag mit den Links zu Medienberichten zu Corona-Tracing-Apps und der RKI Corona-Warn-App habe ich selbstverständlich auch aktualisiert.
Am 12.02.2020 wurde in Bayern die „Verordnung zur Änderung der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ verkündet.
Die Änderungen treten am 15. Juni 2020 in Kraft. Die Verlängerung Geltungsdauer der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auf den 21. Juni 2020 tritt bereits am 14. Juni in Kraft.
Eine Lesefassung ist leider derzeit noch nicht verfügbar. Aufgrund technischer Probleme, die ich derzeit am beseitigen bin, hatte ich leider auch noch keine Zeit eine solche Lesefassung mit den eingearbeiteten Änderungen zu erstellen.
Heute habe ich die Seiten für die Länder Baden-Württemberg (dort gibt es seit 10. Juni und ab 15. Juni einige Lockerungen) und Brandenburg sowie den Beitrag zu Schweden (das einzige Land in der EU, das mehr als 50 Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 EinwohnerInnen hat. Kein Wunder, dass dort die Zahl der Corona-Toten auf die Einwohnerzahl gerechnet inzwischen fast 4,4 mal so hoch ist wie bei uns)
Ein Auszug aus dem Artikel:
„Flächendeckender Lockdown samt Grenzschließungen, Kontaktsperren und Schulschließungen könnten in den untersuchten elf europäischen Ländern – darunter Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden – bis Anfang Mai etwa 3,1 Millionen Todesfälle verhindert und eine Kontrolle des Pandemie-Verlaufs ermöglicht haben, schreibt die Gruppe im Wissenschaftsjournal Nature.“
Als ich heute die Nachrichten zum Corona-Konjunkturpaket gelesen habe, war ich positiv überrascht.
Warum ich positiv überrascht bin? Das können Sie in meinem Beitrag in meinem persönlichem Blog nachlesen: https://werners.blog/Ew6Ix