[Update 25.02.2021] Am 24.02.2021 wurde erneut eine „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ veröffentlicht. Weitere Infos zu den zusätzlichen Öffnungen finden Sie hier [/Update]
Mit der am Freitag, 12. Februar 2021 veröffentlichten „Verordnung zur Änderung der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ (11. BayIfSMV) wurde zum Einen die 11. BayIfSMV an die am 10. Februar 2021 erfolgten Beschlüsse von Bund und Ländern angepasst (inkl. der Öffnung von Frisörsalons ab 01. März 2021).
Zum Anderen wurde die nächtliche Ausgangssperre in Bayern um eine Stunde verkürzt (auf 22 Uhr bis 05 Uhr) und auf die Landkreise und kreisfreie Städte beschränkt, deren 7-Tage-Inzidenz „auch nur an einem Tag innerhalb der letzten sieben Tage den Wert von 100 überschritten hat“.
Zum 22. Februar treten dann weitere Änderungen im Bereich der Schulen (vgl. § 18 der 11. BayIfSMV), in den Kindertagesstätten (vgl. § 19 der 11. BayIfSMV) sowie bei der beruflichen Aus- und Fortbildung, der außerschulischen Bildung, den Musikschulen und den Fahrschulen (vgl. § 20 der 11. BayIfSMV) in Kraft.